Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - L 5 KR 184/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 39 Abs 1 SGB 5, § 275 Abs 1c S 1 SGB 5, § 275 Abs 1c S 3 SGB 5, § 197 RVO
Krankenversicherung - stationäre Entbindung - keine Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S 3 SGB 5
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) nach stationärer Entbindung
- medcontroller.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 197; SGB V § 275; SGB V § 39 Abs. 1
Erhebung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V nach stationärer Entbindung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 05.08.2009 - S 6 KR 414/08
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - L 5 KR 184/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Erstattung von …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - L 5 KR 184/09
Der Senat sieht sich auch nicht berufen, im Wege einer gesetzesimmanenten Rechtsfortbildung die gesetzliche Regelung auf den hier streitigen Fall der Prüfung einer Leistung nach § 197 RVO durch den MDK zu erweitern (vgl. zur gesetzesimmanenten Rechtsfortbildung BSG 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R, juris, Rn. 19 ff. m. w. N.).
- SG Darmstadt, 27.02.2013 - S 10 KR 763/11 Allerdings nahm die Beklagte am 15.04.2011 eine Verrechnung dieser 100, 00 EUR mit einer anderen - unstreitigen - Rechnung vor, da sie - gestützt auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (L 5 KR 184/09) - die Erhebung einer Aufwandspauschale in Fällen der stationären Aufnahme wegen Geburt eines Kindes für rechtswidrig hält.
Soweit die Beklagte, gestützt auf die Ausführungen des Sozialgerichts Koblenz im Urteil vom 05.08.2009 (S 6 KR 414/08), des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 19.08.2010 (L 5 KR 184/09), des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts im Urteil vom 29.11.2012 (L 5 KR 34/11) und - wenn auch in anderem Zusammenhang - das Landessozialgerichts für das Saarland im Urteil vom 01.03.2013 (L 2 KR 3/12 NZB) die Auffassung vertritt, dass § 275 Abs. 1 c Satz 3 SGB V schon deshalb nicht auf stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus wegen oder infolge Schwangerschaft anwendbar war/ist, weil es sich dabei gerade um keine "Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V" handele, scheint dies durch § 179 Satz 2 Reichsversicherungsordnung in der bis zum 29.10.2010 gültigen Fassung bestätigt zu werden.
Damit ist jedoch - entgegen der Ansicht der Beklagten - nicht zwingend verbunden, dass der Gesetzgeber bewusst mit der Einführung des § 275 Abs. 1 c Satz 3 SGB V die stationäre Krankenhausbehandlung wegen oder im Zusammenhang mit Schwangerschaft bzw. Mutterschaft nicht als Krankenhausbehandlung hatte ansehen wollen und insbesondere die Regelung zur Aufwandspauschale für solche stationären Krankenhausaufenthalte hätte ausnehmen wollen (anderer Auffassung: Sozialgericht Koblenz im Urteil vom 05.08.2009 - S 6 KR 414/08, Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 19.08.2010 - L 5 KR 184/09 und Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts im Urteil vom 29.11.2012 - L 5 KR 34/11).
Angesichts der Tatsache identischer Sachverhalte und entgegen der Entscheidungen des Sozialgerichts Koblenz im Urteil vom 05.08.2009 (S 6 KR 414/08), des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 19.08.2010 (L 5 KR 184/09), des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts im Urteil vom 29.11.2012 (L 5 KR 34/11) - mangels eines eindeutigen entgegenstehenden Wortlautes/Willens des Gesetzgebers muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber, sei es, dass er eine ausdrückliche Regelung im Rahmen der RVO für nicht erforderlich hielt, weil er ohnehin die Anwendbarkeit des § 39 SGB V auch in Fällen stationärer Krankenhausbehandlung bei und im Zusammenhang von Schwangerschaft und Mutterschaft angenommen hatte (s.O.), oder sei es, dass er eine entsprechende Regelung/Verweisung im Rahmen der - ohnehin zur Aufhebung vorgesehenen Vorschriften - der RVO einfach vergessen hatte.
- LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - L 5 KR 34/11
Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnungsprüfung - stationäre Entbindung - …
Dies habe auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 19. August 2010 (L 5 KR 184/09) bestätigt.Dies habe das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigt (Urteil vom 19. August 2010, L 5 KR 184/09).
Deshalb ist es nicht zu beanstanden, dass das Sozialgericht sich an dem - nach Auffassung des Senats eindeutigen - Wortlaut der Norm orientiert und diesen nicht ausdehnend interpretiert hat (so auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2010, L 5 KR 184/09).
- LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - L 5 KR 34/11
Aufwandspauschale für Rechnungsprüfung nach stationärer Entbindung; unbegründete …
Dies habe auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 19. August 2010 ( L 5 KR 184/09) bestätigt.Dies habe das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigt (Urteil vom 19. August 2010, L 5 KR 184/09).
Deshalb ist es nicht zu beanstanden, dass das Sozialgericht sich an dem - nach Auffassung des Senats eindeutigen - Wortlaut der Norm orientiert und diesen nicht ausdehnend interpretiert hat (so auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2010, L 5 KR 184/09).